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Hitlers Erbe
Oder was die Wiedervereinigung für den Wertpapiersammler gebracht hat.
Zur jüngeren Geschichte der Reichsbank und des BARoV.
Was hat das Nazi – Regime mit historischen Wertpapieren zu tun?
Nun, sicherlich wurden auch in den Zeiten des Dritten Reiches Aktienemissionen begeben,
sicherlich wurden zur Finanzierung der Kriegsindustrie Anleihen verkauft...sicherlich, sicherlich...
Aber das macht nur eine Nuance der vielfältigen Formen historischer Wertpapiere aus, das Druckbild,
die Geschichte – alles dies ist nur ein Federstrich auf der Skala der letzten Jahrhunderte.
Dass diese Zeit dennoch eine wesentliche Auswirkung auf den heutigen Markt historischer Wertpapiere hat,
das soll im weiteren Verlauf erklärt werden.
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Ein typisches Wertpapier, wie es in den Beständen des BARoV häufig vorkommt.
Aktie der Kabelwerke Rheydt über 100 Reichsmark und war zuletzt als AEG-Kabelwerke Rheydt zuletzt Bestandteil
des AEG Konzerns.
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Wie vorweg erwähnt hat sich die Wertpapierverwahrung in den letzten Jahrhunderten wesentlich verändert.
War es früher noch üblich, Wertpapiere unter Schränken, in Schatullen oder Tresoren zu verstecken, so
setzte sich Mitte des 19. Jahrhunderts der Gedanke der Sammelverwahrung von Wertpapieren durch. Aus der
Bank für den Berliner Kassenverein entwickelte sich das in seinen wesentlichen Zügen noch heute bestehende
Wertpapierverwahrungs – und Abrechnungssystem.
Aus der Bank des Berliner Kassenvereins ging die Reichsbank hervor, die als Wertpapiersammelbank
fungierte. Zu den Aufgaben der Wertpapiersammelbank gehörte die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren
verschiedener Bankhäuser, die ihre durch Kunden anvertrauten vertretbaren Wertpapiere an die Reichsbank
weiterleiteten. ( Vertretbare Papiere oder auch fungible Papiere sind sogenannte bewegliche Sachen, die
von gleicher Beschaffenheit sind und im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden. Aktien,
Anleihen etc. sind vertretbar, weil bei gleichem Nennwert bzw. gleicher Stückelung jedes Papier die
gleichen Rechte verkörpert.) Die Reichsbank verwahrte einen Großteil der girosammelverwahrten Wertpapiere.
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Unterstützt wurde die zentralistische Sogwirkung der Reichshauptstadt Berlin dann noch durch
Verfügungen der Naziregierung. Zunächst wurde das Depotgesetz, welches das seit dem 05.07.1896
geltende „Gesetz betreffend der Pflichten der Kaufleute bei der Aufbewahrung fremder Wertpapiere“
ablöste, am 04.02.1937 in Kraft gesetzt. Danach beraubten die Nazis die Opfer ihrer Politik planmäßig
und befahlen die Lagerung aller der aus diesen Aktionen von Vermögenseinzügen rassistisch verfolgter
Mitbürger eingezogener Wertpapiere bei der Reichsbank in Berlin (Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941)
Nach diesem Erlass Ende April 1942 erfolgte die weitere Zentralisierung und 1943 war die Reichsbank die
einzige Wertpapiersammelbank Deutschlands. Da auch die großen Streifbandbestände der Berliner Banken
in ihr eingelagert waren, befanden sich daher große Teile aller ausgegebenen Wertpapiere – deutscher wie
ausländischer Herkunft – zum Zeitpunkt des Kriegsendes im Jahr 1945 in der Reichsbank.
Mit dem Zusammenbruch des Dritten Reiches existierte weder eine funktionierende zivile Wirtschaft –
alles war auf die Aufrechterhaltung der Kriegsproduktion ausgerichtet – noch ein funktionierendes Geldwesen.
In den Kriegswirren der letzten Tage kam es zu chaotischen Zuständen sowohl im produzierenden Gewerbe
als auch bei Banken. „Eigentumsbemächtigungen“ waren an der Tagesordnung, so dass nach wenigen Wochen
kein Überblick über Verbleib und rechtmäßiges Eigentum mehr bestand.
Der Zufall wollte es, dass die Reichsbank zum Zeitpunkt des Kriegsende auf dem Gebiet der sowjetischen
Besatzung lag, ebenso wie die drei Großbanken sowie eine Vielzahl sonstiger Banken. Die ideologische
Vorgabe der Sowjets war zunächst darauf bedacht, ein Aufkeimen deutscher Wirtschaft zu verhindern – zudem
bestand die Meinung, dass das Kapital wesentlicher Mitverursacher des Krieges gewesen sei. Zur
Kontrollerlangung und zur Unterbindung aus Sicht der Sowjets unerwünschter Entwicklungen wurden bereits
kurz nach Einsetzung der zivilen Aufgaben der Besatzer erste Erlasse zur Regulierung der Wirtschaft
veröffentlicht. Wesentlicher Bedeutung kam dabei dem Geld- und Bankwesen zu, so dass auch der bekannte
Befehl Nummer eins der SMAD ( Sowjetische Militäradministration ) auf eben jenen Sektor zielte.
Unmittelbar nach Besatzungsbeginn, im April 1945, erließ der SMAD für Berlin den Befehl, dass Inhaber von
Bankhäusern und Bankdirektoren alle Finanzgeschäfte unverzüglich einzustellen haben und darüber hinaus
alle Safes zu verschließen seien. Im Juli des Jahres wurde dieser Befehl erweitert und auch auf die
restliche sowjetische Besatzungszone ausgedehnt, indem das Verbot ausgegeben wurde, keinerlei Zahlungen
auf alle Arten von Anleihen, die bis zur Kapitulation Deutschlands ausgegeben worden sind, vorzunehmen.
Auch die Bedienung sonstiger Wertpapiere wurde dadurch unmöglich gemacht.
In einem späteren Urteil des Obersten Gerichts der DDR wurde dies so ausgelegt, als seien die Wertpapiere
„blockiert“ – die Anleger seien also weder enteignet, die Papiere nicht konfisziert o.ä. worden. Als
Anleger komme man halt nur nicht an seine Papiere heran – damit war die Kraftloserklärung dieser Wertpapiere
unmöglich gemacht worden.
Im Laufe der nächsten Jahre – über verschiedene alliierte Organisationen wie die Finanzverwaltung der
SMAD, der alliierten Bankenkommission (bis Ende 1950) – wurden durch verschiedene Erlasse – z.B. die
Separation und Ablieferung von Wertpapieren ausländischer Emittenten – immer mehr Verwaltungsvorschriften
erlassen, die einen strukturierten Umgang mit den Wertpapieren und den Rechten daran erlauben sollten.
Allerdings stellte sich in den ersten Jahren nach Kriegsende heraus, dass aus den ehemaligen engen Partnern
des Kampfes gegen Hitlerdeutschland ideologische Feinde wurden. Diese Entwicklung fand ihren ersten
Höhepunkt in der Währungsreform Westdeutschlands, bei der in den drei Besatzungszonen der USA, Frankreichs
und Englands ( wie der Volksmund es nannte : Trizonesien ) die Währung gewechselt wurde und mit der
Einführung der D-Mark ein neues Wirtschaftszeitalter eingeläutet wurde.
Diese unter heftigem Widerstand der Sowjets stehende Maßnahme sorgte daraufhin auch für eine harte
Haltung der sowjetischen Besatzer und sorgte formal am 07. 10 1949 mit der Gründung der DDR für die nun
nicht nur faktische sondern auch formale Trennung Deutschlands, nachdem am 15. September 1949 Adenauer vom
Bundestag zum Bundeskanzler gewählt worden war.
Als Folge davon wurde die Bankenkommission im Jahre 1950 aufgelöst und das Ministerium der Finanzen
der Deutschen Demokratischen Republik mit der Abteilung „Tresorverwaltung“ erlangte die Zuständigkeit
und in den folgenden zwanzig Jahren wurden die Bestände an Wertpapieren gesichtet, erfasst und katalogisiert.
Die Zuständigkeit wechselte zwischendurch und lag zuletzt beim Amt für Rechtsschutz des
Vermögens der DDR.
In der DDR-Wirtschaft gab es eine Einrichtung, die "Abteilung für Kommerzielle Koordination" hieß,
abgekürzt "KoKo", mit Alexander Schalck-Golodkowski an der Spitze, dem enge Beziehungen zu Franz-Josef
Strauß (CSU der BRD) nachgesagt werden. Sie veräußerte DDR-Waren, darunter Waffen, und Kunstschätze gegen
Devisen ins Ausland und kaufte dafür Westwaren, u.a. für die SED-Politbüro-Mitglieder. Mit der zur „KoKo“
gehörenden Kunst und Antiquitäten GmbH vereinbarte das Amt für Rechtsschutz des Vermögens der DDR den
Erwerb einzelner Wertpapierpakete, manchmal verschwanden auch ganz spezielle Einzelstücke aus den Tresoren,
die dann ihren Weg in den deutschen Sammlermarkt fanden. Gerade diese Einzelstücke sorgten oftmals für
hohe Devisenerlöse, was wiederum das Amt verärgerte, weil dieses nur einen Bruchteil der eigentlichen
Werte erhielt.
Bundesrepublik reagiert mit Wertpapierbereinigungsgesetz auf Blockierung
der Wertpapiere in der DDR
Da durch die Kriegsereignisse Wertpapierbestände vernichtet wurden oder in unrechtmäßige Hände
gelangten, entstand eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Auch die Blockade der Wertpapiere durch die
DDR, die ein Aufgebot der Wertpapiere unmöglich machte, sorgte für diese Rechtsunsicherheit, zu deren
Beseitigung die Wertpapierbereinigung eingeleitet wurde. So wurde am 01.10. 1949 das
Wertpapierbereinigungsgesetz in Kraft gesetzt – es sollte den Eigentümern der Wertpapiere wieder
ihre volle rechtliche und faktische Verfügungsgewalt verschaffen und bezog sich nur auf Wertpapiere
mit Sitz in der Bundesrepublik. Diese Papiere wurden alle mit dem 01.10.1949 für kraftlos erklärt und
durch eine Sammelurkunde ersetzt. In der Folgezeit konnten dann die eigentlichen Eigentümer durch
verschiedene Nachweise darlegen, dass sie rechtmäßige Eigentümer eines Teils der Gesellschaft waren,
und sie erhielten daraufhin einen Bruchteilseigentum an der Sammelurkunde.
Das Gesetz wurde ergänzt um ein Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds aus dem Jahr 1952 sowie
um drei Ergänzungsgesetze und fand seinen Abschluss mit dem sogenannten Wertpapierbereinigungsschlussgesetz
aus dem Jahr 1964, nachdem mit Ablauf des Jahres 1964 keine Anträge zum Wertpapierbereinigungsverfahren
mehr gestellt werden konnten.
Die abschließende Regelung der deutschen Auslandsschulden erfolgte durch das Londoner Schuldenabkommen
vom 24.08.1953, im allgemeinen Kriegsfolgegesetz vom 05.11.1957 wurden die von der vorherigen
Wertpapierbereinigung nicht erfassten Reichstitel, hier die vom Deutschen Reich inclusive des
Sondervermögens ( Bahn und Post etc. ) im Gegenwert von 394,75 Milliarden Reichsmark „abgelöst“,
Ansprüche waren daraufhin erloschen.
Mit dem am 24.12.1975 in Kraft getretenen Gesetz zum Abschluss der Währungsumstellung wurden
zuletzt alle anderen bisher noch nicht erfassten Papiere abgedeckt, und das zog einen Schlussstrich
unter alle Entschädigungsansprüche. Somit waren die Rechte aus den Urkunden damit erloschen.
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Wiedervereinigung und Reichsbankbestand, das BARoV versteigert Millionen Wertpapiere
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Als die ersten Tendenzen zu einer möglichen Wiedervereinigung erkennbar waren, machte sich die
damalige Bundesregierung bereits Gedanken über die während der DDR-Zeit durchgeführten Enteignungen
und die damit möglicherweise bestehenden Rückgabeansprüche Dritter. Zwar wurde im Einigungsvertrag
eine Art Bestandsschutz festgeschrieben, dennoch war erkennbar, dass Ansprüche Dritter bestehen würden.
Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen, kurz BARoV, sollte sich dieser Problematiken annehmen.
Dazu wurde zunächst mit dem Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz im Jahr 1994 dafür gesorgt, dass die im
Ostteil Deutschlands befindlichen Wertpapiere ähnlich wie nach dem Wertpapierbereinigungsgesetz, welches
ja nur für die Gesellschaften auf Westgebiet galt, für kraftlos erklärt wurden.
Damit konnte ein ursprünglicher Eigentümer keine Rechte mehr aus den Wertpapieren an den entsprechenden
Unternehmen mehr herleiten – sein Besitzanspruch auf die Urkunde, also das eigentliche Wertpapier –
war dadurch jedoch nicht erloschen, er hatte einen Herausgabeanspruch. Anträge auf Herausgabe der
Urkunden konnten daraufhin bis zum 31. Mai 1995 beim BARoV gestellt werden, und immerhin gingen ca.
4.500 Anträge beim Bundesamt ein, die sich zusammengenommen auf über 100.000 Einzelansprüche verteilt
haben.
Nachdem alle Anspruchsberechtigten befriedigt worden sind bzw. unberechtigte Ansprüche zurückgewiesen
wurden, konnten die verbleibenden der insgesamt ca. 26 Millionen Wertpapiere, die bei der Reichsbank und
zugeordneten Stellen lagerten, der Verwertung zugeführt werden. Wesentliche Mengen wurden vernichtet, da
sie entweder stark beschädigt waren, mit Wasser- oder Rostflecken verunreinigt oder aber durch starken
Schimmelbefall nicht mehr verwertbar waren.
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Auch ein Wert aus dem Bestand des BARoV: Badische Bank aus Mannheim –
hier die Ausgabe aus dem Jahr 1871 über 350 Gulden oder 200 Thaler. Noch heute als Baden-
Württembergische Bank tätig. Dekorative Gestaltung mit schöner Randornamentik.
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Verbleibende Wertpapiere werden in mehreren Staffeln – je nach Sachstand der Anspruchsklärung sowie
Anzahl der vorhandenen Papiere – versteigert. Der Erlös ist für den Entschädigungsfonds gedacht, aus
dem statt der dinglichen Übertragung von Grundstücken und Gebäuden den Anspruchsberechtigten ein
Geldbetrag als Entschädigung für erlittene Enteignungen zukommen soll.
Und damit sorgt die Reichsbank gut 60 Jahre nach dem Ende des Dritten Reiches für eine deutliche
Belebung des Marktes für historische Wertpapiere. Urkunden, die seit Jahren nicht mehr oder gar
noch nie am Markt erschienen waren, sind nun für den Sammler verfügbar. Seltene Stücke, die über Jahre
hinweg nur zu hohen Preisen zu erwerben waren, kann man nun zu erschwinglichen Preisen erwerben und
seine Sammlung vervollständigen.
Dies hat zwar vielen Anleger unter den Sammlern Wertverluste beschert, gehört aber zum Risiko dieses
Sammelgebietes – man kann nie wissen, ob sich nicht auf irgend einem Dachboden plötzlich doch noch viele
Stücke eines ehemals seltenen und damit auch teuer bezahlten Wertpapiers finden, die dann auf den
Sammlermarkt strömen.
Dennoch – wer seltene Stücke sammelt, der wird auch zukünftig in der Mehrzahl der Fälle
Wertsteigerungen erfahren können. So wurde zuletzt in London bei einem der etabliertesten Versteigerer
weltweit eine Gründeraktie der Deutschen Bank zugeschlagen – für den stolzen Preis von gut
100.000 Euro.
Verwendete Literatur
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